Der St.Gallische Hilfsverein SGHV bietet Hilfe für Menschen mit psychischer Krankheit

Der St.Gallische Hilfsverein SGHV bietet Hilfe für Menschen mit psychischer Krankheit. Dazu gehört kollektives Wohnen in der Wohngemeinschaft Ahorn und Wohnbegleitung und Psychiatrische Spitex im ganzen Kanton St.Gallen. Der SGHV bietet auch Tagesstruktur in den Tageszentren Toggenburg und Ahorn. Mit Patenschaften Mia & Max unterstützt der SGHV Kinder von Eltern mit psychischer Krankheit im Kanton. Finanzielle Einzelfallhilfe ergänzt das Gesamtangebot.
Kollektives Wohnen: Wohngemeinschaft Ahorn
Kontakt fördern, Stabilität aufbauen, Struktur schaffen. Die Wohngemeinschaft Ahorn bietet zwölf erwachsenen Klientinnen und Klienten mit psychischer Beeinträchtigung einen familiären Rahmen, in dem sie in Beziehung zu anderen Menschen Schritte hin zu einer eigenverantwortlichen Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung machen. Verständnisvolle und wertschätzende Begleitung unterstützt Klientinnen und Klienten dabei, psychische Stabilität zu erlangen, Selbstvertrauen aufzubauen, wieder Fuss in der Gesellschaft zu fassen und neue Perspektiven zu entwickeln. Das kollektive Wohnen hat immer mal wieder freie Plätze. Kontaktieren Sie uns. Details finden Sie auf der Seite Kollektives Wohnen: Wohngemeinschaft Ahorn.
Ambulantes Wohnen: Wohnbegleitung und Psychiatrische Spitex
Sicherheit erfahren, Krisen bewältigen, Ressourcen fördern. Das ambulante Wohnen begleitet rund 100 Klientinnen und Klienten mit psychischer Beeinträchtigung im Kanton St.Gallen. Klientinnen und Klienten beziehen punktuelle Unterstützung - in der Regel einen Besuch wöchentlich -, die sie selbständig wohnen und leben lässt. Schwerpunkte liegen in der Erarbeitung von Bewältigungsstrategien, im Auf- und Ausbau von Ressourcen und in der Gestaltung sozialer Beziehungen. Letztlich unterstützt diese aufsuchende Begleitung die natürlichen Autonomiebestrebungen von Klientinnen und Klienten. Details finden Sie auf der Seite Ambulantes Wohnen: Wohnbegleitung und Psychiatrische Spitex.
Tagesstruktur: Tageszentren Toggenburg und Ahorn
Isolation verhindern, Ressourcen fördern, Wertschätzung erleben. Die Tageszentren Toggenburg in Krummenau und Ahorn in St.Gallen bieten rund 45 Klientinnen und Klienten Tagesstruktur ohne Lohn und unterstützen sie bei der Entwicklung neuer Perspektiven. Ihre Angebote sind massgeschneidert und niederschwellig, Zeit- und Leistungsdruck bleiben aussen vor, auch unkonventionelle Lebensentwürfe erfahren Wertschätzung. Die Tagesstrukturen Toggenburg und Ahorn haben immer mal wieder freie Plätze. Kontaktieren Sie uns. Details finden Sie auf der Seite Tagesstruktur: Tageszentren Toggenburg und Ahorn.
Patenschaften Mia & Max
  • Horizonte erweitern, Entlastung schaffen, Stabilität erhöhen. Patenschaften Mia & Max unterstützen als langfristig angelegtes Angebot die Entwicklung von Kindern von Eltern mit psychischer Beeinträchtigung. Das Angebot will hilfreiche Erfahrungen ermöglichen, Horizonte erweitern und Stabilität in der Familie erhöhen. Es richtet sich an Kinder zwischen drei und achtzehn Jahren. Mia & Max findet für sie verlässliche Bezugspersonen - Patinnen und Paten -, die vom St.Gallischen Hilfsverein SGHV sorgfältig ausgewählt und auf die Aufgabe vorbereitet werden. Patinnen und Paten verschaffen Kindern neue Sichtweisen, lassen sie einmal pro Woche an ihrem Alltag teilhaben und ermöglichen ihnen Aktivitäten, für die zu Hause vielleicht die Zeit fehlt. Nicht Konsum, sondern Beziehung steht im Mittelpunkt. Mia & Max ist kostenlos. Details finden Sie auf miaundmax.ch. Auch die Broschüre Patenschaften Mia & Max finden Sie zum Download. Gerne gibt Ihnen Jenny Heeb, Koordinatorin Patenschaften Mia & Max, Auskunft. Hier finden Sie ihre Kontaktdaten. Wenn Sie schon Kontakt mit uns hatten und uns Ihre Meinung mitteilen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedbackformular.
Finanzielle Einzelfallhilfe
Not lindern, Engpässe überbrücken, Spielräume schaffen. Der St.Gallische Hilfsverein SGHV unterstützt Menschen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen, die aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung in finanzielle Not geraten sind mit max. CHF 1'000 pro Person und Kalenderjahr. Nutzen Sie bitte das Gesuch Finanzielle Einzelfallhilfe. Wichtig: Die Beurteilung eines Gesuchs kann bis drei Wochen dauern. Wenn Sie schon Kontakt mit uns hatten und uns Ihre Meinung mitteilen möchten, nutzen Sie bitte unser Feedbackformular.